Ankündigung Neuwahl Vereinsvorstand – schriftliche Abstimmung anstelle von Generalversammlung


Aufgrund von Corona hat der Vorstand des Elternvereins unter Berufung auf § 4 COVIC-19GesV „Sonderbestimmungen für die Generalversammlung einer Genossenschaft oder eines Vereins“, Abs. 2, am 29.04.2021 angeordnet, dass sämtliche Angelegenheiten, die einer Beschlussfassung bedürfen, einer schriftlichen Abstimmung zugeführt werden. Dies betrifft in erster Linie die anstehende Neuwahl des Vereinsvorstands.

Die schriftliche Abstimmung wird in der Zeit zwischen 26.05. und 08.06.2021 abgehalten.

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